Brandschutz und pflanzliche Dekoration in öffentlich zugänglichen Gebäuden: Anfo
Published :
11.06.2026 12:46:40
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Pflanzliche Dekoration hat sich in vielen öffentlich zugänglichen Bereichen etabliert: Hotels, Restaurants, Geschäften, Coworking-Spaces, Veranstaltungsorten oder bestimmten Büros mit Publikumsverkehr.
Immersive Pflanzenwände, hängende Kompositionen, Trockenblumen, künstliches Blattwerk oder stabilisierte Pflanzen tragen heute wesentlich zur Identität von Räumen und zum Kundenerlebnis bei.
In einigen Fällen fallen diese Installationen jedoch auch unter die Vorschriften für öffentlich zugängliche Gebäude und die Brandschutzanforderungen an dekorative Materialien im Innenbereich.
Brandklassifizierungen, europäische Normen, gesetzliche Verpflichtungen, stabilisierte Pflanzen, Trockenblumen oder hängende Installationen können die geltenden Regeln schnell komplex machen.
Ziel dieses Artikels ist es, die wichtigsten regulatorischen Anforderungen, häufige Interpretationsspielräume und bewährte Praktiken zu erläutern, um ein pflanzliches Projekt abzusichern, ohne seine ästhetische und kreative Dimension zu verlieren.
Was ist ein öffentlich zugängliches Gebäude?
Ein öffentlich zugängliches Gebäude bezeichnet ein Gebäude, einen Raum oder eine Anlage, in der externe Personen frei oder gegen Bezahlung empfangen werden. Dazu gehören insbesondere Hotels, Restaurants, Geschäfte, Einkaufszentren, Veranstaltungsorte oder bestimmte Coworking-Spaces.
Nicht alle beruflich genutzten Räume fallen jedoch automatisch unter diese Vorschriften. Private Büros oder Räumlichkeiten, die ausschließlich Mitarbeitenden vorbehalten sind, können je nach Konfiguration und Nutzung eher dem Arbeitsrecht als den Vorschriften für öffentlich zugängliche Gebäude unterliegen.
Dennoch bleibt die Brandvermeidung auch dann wesentlich, wenn ein Ort nicht den spezifischen Verpflichtungen für öffentlich zugängliche Gebäude unterliegt. Die Ansammlung brennbarer Materialien, hängende Dekorationen, die Nähe zu Wärmequellen oder eine hohe Pflanzendichte können bei jedem Innenausbauprojekt wichtige Risikofaktoren darstellen.
Die Berücksichtigung des Brandverhaltens bereits in der Planungsphase ermöglicht es daher nicht nur, geltende Vorschriften einzuhalten, sondern auch Räume und ihre Nutzer langfristig zu schützen.
Zu diesem Thema besteht häufig Verwirrung: Nicht alle dekorativen Pflanzen unterliegen denselben Anforderungen, und nicht alle Fälle sind in den Texten ausdrücklich geregelt.
Es geht also nicht nur darum, „feuerhemmend zu behandeln“, sondern zu verstehen:
- welche Vorschriften gelten;
- welche Verpflichtungen klar festgelegt sind;
- welche Situationen einer lokalen Auslegung unterliegen;
- und wie ein Projekt bereits ab der Planung abgesichert werden kann.
Der Referenztext: der Erlass vom 25. Juni 1980
In Frankreich bildet der Erlass vom 25. Juni 1980 zur Genehmigung der Sicherheitsvorschriften gegen Brand- und Panikrisiken in öffentlich zugänglichen Gebäuden den wichtigsten regulatorischen Rahmen.
Das Kapitel AM — Innenausstattung legt die Regeln fest für:
- dekorative Elemente;
- Verkleidungen;
- Ausstattungen;
- Materialien in öffentlich zugänglichen Bereichen.
Artikel AM 1 legt den allgemeinen Grundsatz fest: Materialien, die in öffentlich zugänglichen Räumen verwendet werden, müssen ein Brandverhalten aufweisen, das mit der Sicherheit der Nutzer vereinbar ist.
Dieser Text kann daher betreffen:
- künstliche Pflanzen;
- Pflanzenwände;
- dekorative Paneele;
- hängende Elemente;
- begrünte Strukturen;
- und je nach Fall stabilisierte oder getrocknete Pflanzen.
Brandverhalten und Feuerwiderstand: zwei verschiedene Begriffe
Dies ist eine sehr häufige Verwechslung bei Innenausbauprojekten.
Das Brandverhalten
Das Brandverhalten misst, wie ein Material:
- sich entzündet;
- einen Brand ausbreitet;
- Rauch entwickelt;
- brennende Tropfen bildet.
Dieser Begriff betrifft direkt:
- künstliche Pflanzen;
- stabilisierte Moose und Flechten;
- Trockenblumen;
- Pflanzenpaneele;
- hängende Dekorationselemente.
Der Feuerwiderstand
Der Feuerwiderstand bezeichnet die Fähigkeit eines Bauelements:
- seine Stabilität zu erhalten;
- die Ausbreitung von Flammen zu begrenzen;
- seine strukturelle Funktion über eine bestimmte Zeit aufrechtzuerhalten.
Beispiele:
- eine EI60-Trennwand;
- eine Brandschutztür;
- eine feuerbeständige Struktur für 1 Stunde.
Ein als M1 klassifiziertes Material bedeutet daher nicht, dass es „feuerbeständig“ oder „brandabschottend“ ist.
Brandklassifizierung: die in Frankreich und Europa verwendeten Normen verstehen
Die französische Klassifizierung M0 bis M4
Die historische französische Klassifizierung basiert auf der Norm NF P 92-507.
| Klassifizierung | Bedeutung |
| M0 | Nicht brennbar |
| M1 | Schwer entflammbar / nicht entzündlich |
| M2 | Schwer entflammbar |
| M3 | Mittelmäßig entflammbar |
| M4 | Leicht entflammbar |
In öffentlich zugänglichen Gebäuden variieren die Anforderungen je nach:
- installierter Fläche;
- Art der Montage;
- Volumen;
- Standort;
- und Art der Pflanzendekoration.
Euroklassen: das europäische Referenzsystem
Das europäische System NF EN 13501-1 wird heute in den meisten europäischen Ländern verwendet.
Es basiert auf:
- dem Beitrag zum Brand (A bis F);
- der Rauchentwicklung (s1 bis s3);
- brennenden Tropfen (d0 bis d2).
Beispiel:
B-s1,d0
- geringer Beitrag zum Brand;
- sehr geringe Rauchentwicklung;
- keine brennenden Tropfen.
Frankreich und Europa: weiterhin unterschiedliche Ansätze
Frankreich verwendet bei Projekten in öffentlich zugänglichen Gebäuden weiterhin häufig die Klassifizierungen M0 bis M4, auch wenn die Euroklassen inzwischen in die Vorschriften integriert sind.
In anderen europäischen Ländern:
- Belgien;
- Spanien;
- Italien;
- Deutschland;
sind die Euroklassen heute das vorherrschende Referenzsystem.
Bei internationalen Projekten ist es daher wichtig zu prüfen:
- welches Referenzsystem gilt;
- welche Zertifizierungen verfügbar sind;
- und welche lokalen Anforderungen im jeweiligen Land gelten.
M1 und Euroklassen: Vorsicht bei vereinfachten Entsprechungen
Es gibt keine automatische regulatorische Entsprechung zwischen der französischen Klassifizierung und den Euroklassen.
Die allgemein anerkannten Entsprechungen bleiben indikativ:
| Französische Klassifizierung | Indikative Euroklasse-Entsprechung |
| M0 | A1 / A2-s1,d0 |
| M1 | B-s1,d0 bis B-s2,d0 |
| M2 | C-s1,d0 |
| M3 | D-s2,d0 |
| M4 | E |
Nur offizielle Prüfberichte und Zertifikate können die Konformität eines Produkts bestätigen.
Was die Vorschriften klar betreffen: künstliche Pflanzen
Künstliche Pflanzen sind der Fall, der in den Vorschriften für öffentlich zugängliche Gebäude am ausdrücklichsten behandelt wird.
Artikel AM 19 legt fest, dass:
- Blumendekorationen aus synthetischen Materialien zahlenmäßig begrenzt sein müssen;
- und bei umfangreicher Nutzung mindestens als M2 klassifiziert sein müssen.
Der Text ergänzt außerdem, dass:
- künstliche Bäume und Pflanzen über 1,70 m als M2 klassifiziert sein müssen;
- und außerhalb der Reichweite des Publikums platziert werden müssen.
In der Praxis:
- kann eine punktuelle künstliche Dekoration eine gewisse Toleranz genießen;
- aber eine künstliche Pflanzenwand, eine umfangreiche Ansammlung oder eine immersive Installation erfordert einen deutlich strengeren Ansatz.
Aus diesem Grund werden bestimmte Referenzen heute direkt mit einer bereits bei der Herstellung integrierten feuerhemmenden Behandlung angeboten, insbesondere künstliche Blattpaneele für professionelle Projekte und öffentlich zugängliche Gebäude.
Technische Lösung: feuerhemmende Behandlung künstlicher Pflanzen
Bei bestimmten maßgeschneiderten Projekten oder bestehenden Installationen kann es notwendig sein, dekorative Elemente nach der Herstellung zu behandeln.
Feuerhemmende Sprays für künstliche Pflanzen ermöglichen es dann:
- das Brandverhalten zu verbessern;
- die Behandlung an das konkrete Projekt anzupassen;
- und eine große kreative Freiheit zu bewahren.
Diese Lösungen werden besonders eingesetzt für:
- Szenografien;
- Eventdekorationen;
- individuelle Pflanzenwände;
- oder temporäre Installationen.
Pflanzenwände und dekorative Paneele: der Fall von Wandflächen
Pflanzenwände und Pflanzenbilder können unter Artikel AM 9 fallen, der dekorative Relief-Elemente an vertikalen Wänden betrifft.
Wenn ihre Fläche mehr als 20 % der vertikalen Wandflächen des Raums ausmacht, müssen die Materialien klassifiziert sein als:
- mindestens M2;
- oder C-s3,d0 nach Euroklassen.
Dies betrifft direkt:
- große Pflanzenwände;
- begrünte Paneele;
- immersive Dekorationsinstallationen.
Wichtig: Die Brandklassifizierung muss das installierte System betreffen
Dieser Punkt wird bei Projekten in öffentlich zugänglichen Gebäuden häufig missverstanden.
Ein M1- oder M2-Zertifikat für ein einzelnes Material garantiert nicht automatisch die Konformität der endgültigen Installation.
Die Prüfstelle oder Sicherheitskommission kann außerdem berücksichtigen:
- den Träger;
- die Klebstoffe;
- die Struktur;
- die gesamte installierte Fläche;
- die Art der Montage;
- die Position im Raum;
- oder auch die gesamte Brandlast des Projekts.
Ein als M1 klassifiziertes stabilisiertes Moos oder eine Flechte, die auf einer brennbaren Holzplatte mit ungeeignetem Klebstoff befestigt wird, kann zu einer anderen Bewertung des endgültigen Systems führen.
Deshalb müssen Prüfberichte immer unter den tatsächlichen Nutzungsbedingungen analysiert werden.
Hängende Pflanzenelemente und dekorative Decken: das höchste Anforderungsniveau
Hängende Installationen sind in der Regel der sensibelste Fall.
Artikel AM 10 verlangt, dass schwebende oder hängende Elemente:
- Girlanden;
- dekorative Paneele;
- Luftinstallationen;
- hängende Pflanzeninstallationen;
als M1 klassifiziert sein müssen, wenn sie mehr als 0,50 m² ausmachen in:
- Fluchtwegen;
- Räumen mit mehr als 50 m²;
- öffentlich zugänglichen Verkehrsbereichen.
Begrünte Decken und hängende Dekorationen erfordern daher besondere Aufmerksamkeit, insbesondere in:
- Hotels;
- Restaurants;
- Einkaufszentren;
- Empfangshallen;
- oder Veranstaltungsräumen.
Der spezifische Fall stabilisierter Pflanzen
Stabilisierte Pflanzen nehmen innerhalb der Vorschriften eine komplexere Position ein.
Sie sind:
- weder vollständig synthetischen Materialien gleichgestellt;
- noch als lebende Pflanzen anzusehen.
Die Vorschriften erwähnen sie nicht ausdrücklich.
Sie können daher je nach Fall interpretiert werden als:
- ein verarbeitetes Naturmaterial;
- ein brennbares Dekorationselement;
- eine dekorative Oberfläche.
In der Praxis hängt die Auslegung häufig ab von:
- der Prüfstelle;
- dem Brandschutzbeauftragten;
- oder der lokalen Sicherheitskommission.
In diesem Zusammenhang stellt die Verwendung von Produkten mit Brandklassifizierung einen echten Hebel zur Absicherung des Projekts dar.
Bestimmte feuerhemmende stabilisierte Moose und Flechten der Klasse M1 ermöglichen es heute, den Anforderungen öffentlich zugänglicher Gebäude gerecht zu werden und gleichzeitig die gewünschte natürliche Ästhetik hochwertiger Pflanzenkonzepte zu bewahren.
Technische Lösung: feuerhemmende stabilisierte Moose und Flechten
Stabilisierte Moose und Flechten der Klasse M1 bieten mehrere Vorteile für professionelle Projekte:
- an die Anforderungen öffentlich zugänglicher Gebäude angepasste Konformität;
- natürliche Pflanzenoptik;
- keine Pflege;
- Integration in Pflanzenwände, Decken oder Szenografien.
Stabilisierte Moose und Flechten werden besonders in Pflanzenwänden, pflanzlicher Beschilderung, Retail-Bereichen oder hochwertigen Raumgestaltungen eingesetzt, da sie natürlich wirken und keine Pflege benötigen.
Für maßgeschneiderte Installationen ermöglichen spezielle feuerhemmende Sprays für stabilisierte Moose und Flechten außerdem, die Behandlung an die Anforderungen des Projekts anzupassen.
Trockenblumen: ein ästhetisches, aber sensibles Material in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Trockenblumen und Naturmaterialien sind besonders beliebt in:
- der Hotellerie;
- dem Retail;
- Restaurants;
- Veranstaltungsszenografien.
Sie weisen jedoch auch einen kritischen Punkt auf: ihre natürliche hohe Brennbarkeit.
Im Gegensatz zu künstlichen Pflanzen sind sie in den Vorschriften für öffentlich zugängliche Gebäude nicht ausdrücklich definiert.
In der Praxis kann eine kleine punktuelle Dekoration toleriert werden, aber:
- große Ansammlungen;
- hängende Installationen;
- dekorative Decken;
- oder Installationen in der Nähe einer Wärmequelle
können als problematisch angesehen werden.
Technische Lösung: Trockenblumen feuerhemmend behandeln
In diesem Zusammenhang ermöglichen feuerhemmende Behandlungen für Trockenblumen und Naturmaterialien:
- das Brandverhalten zu verbessern;
- die Ästhetik der Pflanzen zu bewahren;
- und die technische Dokumentation für die Prüfstelle zu ergänzen.
Diese Lösungen sind besonders relevant für:
- Blumenarrangements;
- Szenografien;
- hängende Dekorationen;
- Eventinstallationen;
- oder Retail-Design-Projekte.
Auch mit Behandlung bleibt eine Validierung durch die Prüfstelle bei sensiblen öffentlich zugänglichen Gebäuden oder größeren Installationen empfehlenswert.
Die Brandlast: ein häufig unterschätzter Punkt
Über die Brandklassifizierung der Materialien hinaus analysieren Sicherheitskommissionen auch die gesamte brennbare Last eines Raumes.
Eine große Ansammlung brennbarer dekorativer Materialien kann als erschwerender Faktor betrachtet werden:
- große begrünte Decken;
- immersive Wände;
- hängende Dekorationen;
- Event-Szenografien;
- erlebnisorientierte Retail-Flächen.
Selbst bei klassifizierten Materialien können das installierte Volumen, die Pflanzendichte und die Konfiguration des Raums die Risikoanalyse beeinflussen.
Wer validiert tatsächlich ein pflanzliches Projekt in einem öffentlich zugänglichen Gebäude?
Mehrere Akteure sind an der Analyse und Validierung von Projekten beteiligt:
| Akteur | Rolle |
| Prüfstelle | Überprüft die technische Konformität |
| Sicherheitskommission | Validiert Öffnung und Betrieb |
| Brandschutzbeauftragter / Feuerwehrdienst | Analysiert das Brandrisiko |
| Architekt | Integriert die regulatorischen Anforderungen |
| Installateur | Gewährleistet die Montagebedingungen |
Deshalb sind frühzeitige Planung und technische Dokumentation bereits ab der Konzeptionsphase wesentlich.
Was zu beachten ist, um ein pflanzliches Projekt in einem öffentlich zugänglichen Gebäude abzusichern
Die Konformität einer pflanzlichen Installation hängt niemals nur vom Pflanzenmaterial selbst ab.
Sie hängt auch ab von:
- dem Träger;
- den Klebstoffen;
- der Struktur;
- den bedeckten Flächen;
- der Positionierung;
- den Fluchtwegen;
- den Wärmequellen;
- und den tatsächlichen Montagebedingungen.
Bewährte Praktiken bestehen daher darin:
- den Brandschutz bereits ab der Planung einzubeziehen;
- Materialien mit Brandklassifizierung zu bevorzugen;
- technische Nachweise aufzubewahren;
- sensible Projekte durch die zuständigen Ansprechpartner validieren zu lassen;
- und die spezifischen Anforderungen jedes öffentlich zugänglichen Gebäudes frühzeitig zu berücksichtigen.
Fazit: hin zu einem technischeren Ansatz der pflanzlichen Dekoration
Pflanzliche Dekoration in öffentlich zugänglichen Gebäuden entwickelt sich hin zu immer ambitionierteren, immersiveren und technischeren Projekten.
Heute ist die Herausforderung nicht mehr nur ästhetischer Natur.
Sie ist auch:
- regulatorisch;
- versicherungsbezogen;
- operativ;
- und sicherheitsrelevant.
Bereits bei der Herstellung feuerhemmend behandelte Produkte, stabilisierte Moose und Flechten der Klasse M1, Brandschutzsprays für künstliche Pflanzen oder Trockenblumen… Heute gibt es technische Lösungen, um Brandschutz, kreative Freiheit und ästhetische Qualität miteinander zu verbinden.
In diesem Bereich bleibt die frühzeitige Planung die beste Garantie, um konforme, langlebige und sichere Projekte zu gestalten.




















